34.200 Euro Geldstrafe für Holstein Kiel

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 34.200 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 11.400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2023 nachzuweisen wäre.

Kurz nach Anpfiff des Zweitligaspiels gegen den Hamburger SV am 9. September 2022 zündeten Kieler Zuschauer 21 Blinker und 15 Bengalische Feuer. Während der zweiten Halbzeit legten sie weitere 19 Bengalische Feuer und zwei Blinker nach.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 34.200 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 11.400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2023 nachzuweisen wäre.

Kurz nach Anpfiff des Zweitligaspiels gegen den Hamburger SV am 9. September 2022 zündeten Kieler Zuschauer 21 Blinker und 15 Bengalische Feuer. Während der zweiten Halbzeit legten sie weitere 19 Bengalische Feuer und zwei Blinker nach.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.