34.000 Euro Geldstrafe für Holstein Kiel

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 34.000 Euro belegt.

Hauptsächlich die Vorkommnisse im Rahmen des Zweitligaspiels gegen den FC St. Pauli am 19. September 2017 führten zu der nun verhängten Geldstrafe. Die Begegnung konnte erst mit zehnminütiger Verspätung angepfiffen werden, weil es etwa 25 Minuten vor dem eigentlichen Anstoß einen Platzsturm von rund 30 Kieler Zuschauern gab. Diese liefen über das Spielfeld in Richtung des Gästefanblocks, in den sie eine Bengalische Fackel warfen. Zudem rissen sie dort aufgehängte Banner ab. Die Polizei musste einschreiten. Später brannten Kieler Zuschauer dann auch noch während der Begegnung Pyrotechnik ab.

Hinzu kommt ein Fall vom DFB-Pokalspiel gegen Eintracht Braunschweig am 11. August 2017, als ein Kieler Zuschauer in der 54. Minute einen Plastikbecher in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten warf.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 34.000 Euro belegt.

Hauptsächlich die Vorkommnisse im Rahmen des Zweitligaspiels gegen den FC St. Pauli am 19. September 2017 führten zu der nun verhängten Geldstrafe. Die Begegnung konnte erst mit zehnminütiger Verspätung angepfiffen werden, weil es etwa 25 Minuten vor dem eigentlichen Anstoß einen Platzsturm von rund 30 Kieler Zuschauern gab. Diese liefen über das Spielfeld in Richtung des Gästefanblocks, in den sie eine Bengalische Fackel warfen. Zudem rissen sie dort aufgehängte Banner ab. Die Polizei musste einschreiten. Später brannten Kieler Zuschauer dann auch noch während der Begegnung Pyrotechnik ab.

Hinzu kommt ein Fall vom DFB-Pokalspiel gegen Eintracht Braunschweig am 11. August 2017, als ein Kieler Zuschauer in der 54. Minute einen Plastikbecher in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten warf.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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