34.000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Kaiserslautern

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 34.000 Euro belegt. Davon kann der Verein einen Betrag von bis zu 11.400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.

Vor und während des Zweitligaspiels gegen den Karlsruher SC am 8. November 2022 brannten Kaiserslauterer Zuschauer 44 pyrotechnische Gegenstände ab.

Vor Beginn des Zweitligaspiels bei Arminia Bielefeld am 5. November 2022 zündeten Kaiserslauterer Zuschauer mindestens zwölf Bengalische Feuer.

Darüber hinaus zündeten FCK-Anhänger in der 72. Minute des Zweitligaspiels bei Hansa Rostock am 21. Oktober 2022 einen Rauchtopf.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 34.000 Euro belegt. Davon kann der Verein einen Betrag von bis zu 11.400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.

Vor und während des Zweitligaspiels gegen den Karlsruher SC am 8. November 2022 brannten Kaiserslauterer Zuschauer 44 pyrotechnische Gegenstände ab.

Vor Beginn des Zweitligaspiels bei Arminia Bielefeld am 5. November 2022 zündeten Kaiserslauterer Zuschauer mindestens zwölf Bengalische Feuer.

Darüber hinaus zündeten FCK-Anhänger in der 72. Minute des Zweitligaspiels bei Hansa Rostock am 21. Oktober 2022 einen Rauchtopf.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.