DFB-Sportgericht
34.000 Euro Geldstrafe für 1. FSV Mainz 05
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 34.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 11.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.
Vor Beginn und während des Bundesligaspiels beim VfL Bochum am 27. Oktober 2023 zündeten Mainzer Zuschauer insgesamt 34 Bengalische Feuer.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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