3360 Euro Geldstrafe für den Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3360 Euro belegt.

Zu Beginn des Drittligaspiels gegen den FC Hansa Rostock am 27. Juli 2019 zündeten Hallenser Zuschauer im Rahmen einer Choreografie einen Nebeltopf und sieben Bengalische Feuer. Das Spiel musste daraufhin für circa eine Minute unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3360 Euro belegt.

Zu Beginn des Drittligaspiels gegen den FC Hansa Rostock am 27. Juli 2019 zündeten Hallenser Zuschauer im Rahmen einer Choreografie einen Nebeltopf und sieben Bengalische Feuer. Das Spiel musste daraufhin für circa eine Minute unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.