33.360 Euro Geldstrafe für den FC St. Pauli

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 33.360 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 11.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2023 nachzuweisen wäre.

Vor Anpfiff des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Nürnberg am 16. Juli 2022 warfen Hamburger Zuschauer Papierkugeln auf das Spielfeld. Der Spielbeginn verzögerte sich dadurch um knapp eine Minute.

Darüber hinaus entzündeten Anhänger des FC St. Pauli zu Beginn der zweiten Halbzeit mindestens 38 Bengalische Feuer. Der Wiederanpfiff wurde durch die Rauchentwicklung um eine knappe Minute verzögert.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 33.360 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 11.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2023 nachzuweisen wäre.

Vor Anpfiff des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Nürnberg am 16. Juli 2022 warfen Hamburger Zuschauer Papierkugeln auf das Spielfeld. Der Spielbeginn verzögerte sich dadurch um knapp eine Minute.

Darüber hinaus entzündeten Anhänger des FC St. Pauli zu Beginn der zweiten Halbzeit mindestens 38 Bengalische Feuer. Der Wiederanpfiff wurde durch die Rauchentwicklung um eine knappe Minute verzögert.

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