33.000 Euro Geldstrafe für Bayer Leverkusen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Bayer 04 Leverkusen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 33.000 Euro belegt. Bis zu 11.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2018 nachzuweisen wäre.

Während des Bundesligaspiels beim 1. FC Köln am 18. März 2018 zündeten Gästezuschauer vermehrt Pyrotechnik auf den Rängen. Zudem warfen Leverkusener Zuschauer in der ersten Halbzeit des Bundesligaspiels gegen Bayern München am 17. April 2018 bei Eckstößen der Gäste mehrmals leere Bierbecher in Richtung des Spielfeldes.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Bayer 04 Leverkusen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 33.000 Euro belegt. Bis zu 11.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2018 nachzuweisen wäre.

Während des Bundesligaspiels beim 1. FC Köln am 18. März 2018 zündeten Gästezuschauer vermehrt Pyrotechnik auf den Rängen. Zudem warfen Leverkusener Zuschauer in der ersten Halbzeit des Bundesligaspiels gegen Bayern München am 17. April 2018 bei Eckstößen der Gäste mehrmals leere Bierbecher in Richtung des Spielfeldes.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.