32.400 Euro Geldstrafe für Union Berlin

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesliga-Aufsteiger 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 32.400 Euro belegt.

Vor Beginn des Zweitligaspiels gegen den Hamburger SV am 28. April 2019 zündeten Berliner Zuschauer insgesamt 13 Bengalische Feuer. Darüber hinaus brannten Berliner Zuschauer in der 48. Minute der Zweitligabegegnung beim VfL Bochum am 19. Mai 2019 mindestens 35 Bengalische Feuer und mindestens sechs Rauchkörper ab.

Der Verein hat den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesliga-Aufsteiger 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 32.400 Euro belegt.

Vor Beginn des Zweitligaspiels gegen den Hamburger SV am 28. April 2019 zündeten Berliner Zuschauer insgesamt 13 Bengalische Feuer. Darüber hinaus brannten Berliner Zuschauer in der 48. Minute der Zweitligabegegnung beim VfL Bochum am 19. Mai 2019 mindestens 35 Bengalische Feuer und mindestens sechs Rauchkörper ab.

Der Verein hat den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.