DFB-Sportgericht
32.200 Euro Geldstrafe für Hamburger SV

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 32.200 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 10.700 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Vor dem Zweitligaspiel beim FC Schalke 04 am 20. Januar 2024 versuchten Hamburger Anhänger, den Einlassbereich zu stürmen. Dies wurde zunächst von Ordnungskräften und sodann mit Unterstützung der Polizei unterbunden. Zwei Personen wurden beim Übersteigen des Zaunes gestellt und mit einem Hausverbot belegt.
Zudem warfen Hamburger Zuschauer in der 12. und 19. Minute im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen. Die Begegnung musste dadurch erst für etwa zwei Minuten und in der 19. Minute noch mal für etwa eine halbe Minute unterbrochen werden.
Darüber hinaus zündeten Hamburger Anhänger vor, während und nach der Partie mindestens 37 Bengalische Feuer.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

153.000 Euro Geldstrafe für den Hamburger SV
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Sportgericht verhandelt Dresdner Einspruch heute mündlich
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