3200 Euro Geldstrafe für Waldhof Mannheim

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3200 Euro belegt.

Vor dem Drittligaspiel gegen den 1. FC Saarbrücken am 18. Februar 2024 überwand eine Gruppe von etwa 30 Mannheimer Anhänger die Kontrollstelle, ohne die Tickets kontrollieren zu lassen. Darüber hinaus zündeten Mannheimer Zuschauer in der 32. und 35. Minute jeweils einen Knallkörper.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3200 Euro belegt.

Vor dem Drittligaspiel gegen den 1. FC Saarbrücken am 18. Februar 2024 überwand eine Gruppe von etwa 30 Mannheimer Anhänger die Kontrollstelle, ohne die Tickets kontrollieren zu lassen. Darüber hinaus zündeten Mannheimer Zuschauer in der 32. und 35. Minute jeweils einen Knallkörper.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.