31.325 Euro Geldstrafe für Energie Cottbus

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittliga-Absteiger FC Energie Cottbus im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen sechs Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger bei vier Spielen der vergangenen Spielzeit mit Geldstrafen in Gesamthöhe von 31.325 Euro belegt.

Dem Verein wird nachgelassen, davon einen Betrag in Höhe von bis zu 3500 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden und einen Betrag in Höhe von bis zu 5000 Euro für - über die Auflagen hinausgehende - präventive Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus zu verwenden. Die Nachweise hierüber sind jeweils dem DFB gegenüber zu erbringen.

Darüber hinaus hat der Verein verschiedene Auflagen zu erfüllen, unter anderem die Schaffung und Besetzung einer hauptamtlichen Stelle eines Beauftragten beziehungsweise einer Beauftragten für Vielfalt und Toleranz für die Dauer von mindestens zwei Jahren.

Anlässlich des Drittligaspiels zwischen Energie Cottbus und Preußen Münster am 9. März 2019 wurde von Cottbuser Anhängern im Innenraum des Stadions hinter dem Tor ein unsportliches Banner gezeigt. Vor dem Anpfiff des Drittligaspiels beim FC Carl Zeiss Jena am 6. April 2019 zündeten Cottbuser Zuschauer mindestens zehn Nebeltöpfe. Nach dem Spiel kam es im Cottbuser Zuschauerbereich zu unsportlichen, diskriminierenden Rufen. 

Im Laufe beziehungsweise nach dem Drittligaspiel bei Eintracht Braunschweig am 18. Mai 2019 warfen Cottbuser Zuschauer unter anderem Sitzschalen in den Innenraum. Zudem zündeten Cottbuser Zuschauer zahlreiche pyrotechnische Gegenstände und warfen beziehungsweise schossen diese zum Teil auf Ordner und Polizeibeamte. Während des DFB-Pokalspiels gegen den SC Freiburg am 20. August 2018 trug ein Zuschauer ein Trikot mit einem unsportlichen Aufdruck.

Der Verein hat den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittliga-Absteiger FC Energie Cottbus im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen sechs Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger bei vier Spielen der vergangenen Spielzeit mit Geldstrafen in Gesamthöhe von 31.325 Euro belegt.

Dem Verein wird nachgelassen, davon einen Betrag in Höhe von bis zu 3500 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden und einen Betrag in Höhe von bis zu 5000 Euro für - über die Auflagen hinausgehende - präventive Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus zu verwenden. Die Nachweise hierüber sind jeweils dem DFB gegenüber zu erbringen.

Darüber hinaus hat der Verein verschiedene Auflagen zu erfüllen, unter anderem die Schaffung und Besetzung einer hauptamtlichen Stelle eines Beauftragten beziehungsweise einer Beauftragten für Vielfalt und Toleranz für die Dauer von mindestens zwei Jahren.

Anlässlich des Drittligaspiels zwischen Energie Cottbus und Preußen Münster am 9. März 2019 wurde von Cottbuser Anhängern im Innenraum des Stadions hinter dem Tor ein unsportliches Banner gezeigt. Vor dem Anpfiff des Drittligaspiels beim FC Carl Zeiss Jena am 6. April 2019 zündeten Cottbuser Zuschauer mindestens zehn Nebeltöpfe. Nach dem Spiel kam es im Cottbuser Zuschauerbereich zu unsportlichen, diskriminierenden Rufen. 

Im Laufe beziehungsweise nach dem Drittligaspiel bei Eintracht Braunschweig am 18. Mai 2019 warfen Cottbuser Zuschauer unter anderem Sitzschalen in den Innenraum. Zudem zündeten Cottbuser Zuschauer zahlreiche pyrotechnische Gegenstände und warfen beziehungsweise schossen diese zum Teil auf Ordner und Polizeibeamte. Während des DFB-Pokalspiels gegen den SC Freiburg am 20. August 2018 trug ein Zuschauer ein Trikot mit einem unsportlichen Aufdruck.

Der Verein hat den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.