31.000 Euro Geldstrafe für Werder Bremen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 31.000 Euro belegt. Bis zu 10.000 Euro davon können für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2019 nachzuweisen wäre.

Unmittelbar vor Beginn des DFB-Pokalspiels am 31. Oktober in Lübeck gegen den ETSV Weiche Flensburg wurden im Bremer Zuschauerblock ungefähr 15 pyrotechnische Gegenstände, zudem in der 12. Minute ein Blinker gezündet. Vor Beginn der 2. Halbzeit wurden mindestens 15 weitere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 31.000 Euro belegt. Bis zu 10.000 Euro davon können für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2019 nachzuweisen wäre.

Unmittelbar vor Beginn des DFB-Pokalspiels am 31. Oktober in Lübeck gegen den ETSV Weiche Flensburg wurden im Bremer Zuschauerblock ungefähr 15 pyrotechnische Gegenstände, zudem in der 12. Minute ein Blinker gezündet. Vor Beginn der 2. Halbzeit wurden mindestens 15 weitere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.