30.900 Euro Geldstrafe für Hansa Rostock

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.900 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 10.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.

Vor und während des Zweitligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 12. November 2022 zündeten Rostocker Zuschauer mindestens 49 pyrotechnische Gegenstände und schossen eine Rakete ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.900 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 10.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.

Vor und während des Zweitligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 12. November 2022 zündeten Rostocker Zuschauer mindestens 49 pyrotechnische Gegenstände und schossen eine Rakete ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.