30.500 Euro Geldstrafe für Hansa Rostock

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes und mehrerer unsportlicher Verhalten seiner Anhänger mit Geldstrafen in Gesamthöhe von 30.500 Euro belegt. Bis zu 8000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2018 nachzuweisen wäre.

Die erste Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro entfällt auf die Vorkommnisse während des DFB-Pokalspiels gegen Bundesligist Hertha BSC am 14. August 2017, für die Hertha bereits eine Geldstrafe von 100.000 Euro bekam. Zum einen war im Berliner Zuschauerblock mehrmals massiv Pyrotechnik gezündet worden, die teilweise in den Rostocker Zuschauerbereich und auf den Rasen geschossen beziehungsweise geworfen wurde. Zum anderen zogen Rostocker Zuschauer ein großes Spruchband mit der Botschaft "Kein Angriff auf Hansa bleibt ungesühnt" im Block auf und verbrannten danach ein vor Jahren in Berlin gestohlenes Banner mit der Aufschrift "Ostkurve Berlin". Dazu drangen sie in den Pufferblock ein. Auch wurde eine Leuchtrakete aus dem Rostocker Block in Richtung der Berliner Zuschauer geschossen. Aufgrund der schweren Vorkommnisse musste Schiedsrichter Robert Hartmann (Wangen) die Begegnung in der zweiten Halbzeit gleich zweimal unterbrechen.

Die zweite Geldstrafe in Höhe von 5500 Euro resultiert aus Vorkommnissen in zwei Drittligaspielen. Während der Begegnung bei den Sportfreunden Lotte am 22. Juli 2017 hatten Rostocker Zuschauer mehrmals Bierbecher auf das Spielfeld geworfen, während der Partie bei Carl Zeiss Jena am 14. Oktober 2017 etwa 15 in Plastik gehüllte Fische Richtung Innenraum.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes und mehrerer unsportlicher Verhalten seiner Anhänger mit Geldstrafen in Gesamthöhe von 30.500 Euro belegt. Bis zu 8000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2018 nachzuweisen wäre.

Die erste Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro entfällt auf die Vorkommnisse während des DFB-Pokalspiels gegen Bundesligist Hertha BSC am 14. August 2017, für die Hertha bereits eine Geldstrafe von 100.000 Euro bekam. Zum einen war im Berliner Zuschauerblock mehrmals massiv Pyrotechnik gezündet worden, die teilweise in den Rostocker Zuschauerbereich und auf den Rasen geschossen beziehungsweise geworfen wurde. Zum anderen zogen Rostocker Zuschauer ein großes Spruchband mit der Botschaft "Kein Angriff auf Hansa bleibt ungesühnt" im Block auf und verbrannten danach ein vor Jahren in Berlin gestohlenes Banner mit der Aufschrift "Ostkurve Berlin". Dazu drangen sie in den Pufferblock ein. Auch wurde eine Leuchtrakete aus dem Rostocker Block in Richtung der Berliner Zuschauer geschossen. Aufgrund der schweren Vorkommnisse musste Schiedsrichter Robert Hartmann (Wangen) die Begegnung in der zweiten Halbzeit gleich zweimal unterbrechen.

Die zweite Geldstrafe in Höhe von 5500 Euro resultiert aus Vorkommnissen in zwei Drittligaspielen. Während der Begegnung bei den Sportfreunden Lotte am 22. Juli 2017 hatten Rostocker Zuschauer mehrmals Bierbecher auf das Spielfeld geworfen, während der Partie bei Carl Zeiss Jena am 14. Oktober 2017 etwa 15 in Plastik gehüllte Fische Richtung Innenraum.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.