30.000 Euro Geldstrafe für VfB Lübeck

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten VfB Lübeck im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 30.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 10.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. April 2023 nachzuweisen wäre.

Während des DFB-Pokalspiels gegen Hansa Rostock am 30. Juli 2022 brannten Lübecker Zuschauer annähernd 50 pyrotechnische Gegenstände ab. In der 60. Minute musste die Partie zwischenzeitlich sogar aufgrund der starken Rauchentwicklung für zwei Minuten unterbrochen werden. Außerdem wurde in der 93. Minute ein Plastikbecher aus dem Lübecker Zuschauerbereich auf das Spielfeld geworfen.

Darüber hinaus wurden während des DFB-Pokalspiels gegen den 1. FSV Mainz 05 am 18. Oktober 2022 im Lübecker Zuschauerblock 36 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Durch Pyrotechnik in der Halbzeitpause verzögerte sich der Anpfiff der zweiten Halbzeit um fast sieben Minuten. Zudem warf ein Lübecker Zuschauer in der 17. Minute einen Getränkebecher auf das Spielfeld.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten VfB Lübeck im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 30.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 10.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. April 2023 nachzuweisen wäre.

Während des DFB-Pokalspiels gegen Hansa Rostock am 30. Juli 2022 brannten Lübecker Zuschauer annähernd 50 pyrotechnische Gegenstände ab. In der 60. Minute musste die Partie zwischenzeitlich sogar aufgrund der starken Rauchentwicklung für zwei Minuten unterbrochen werden. Außerdem wurde in der 93. Minute ein Plastikbecher aus dem Lübecker Zuschauerbereich auf das Spielfeld geworfen.

Darüber hinaus wurden während des DFB-Pokalspiels gegen den 1. FSV Mainz 05 am 18. Oktober 2022 im Lübecker Zuschauerblock 36 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Durch Pyrotechnik in der Halbzeitpause verzögerte sich der Anpfiff der zweiten Halbzeit um fast sieben Minuten. Zudem warf ein Lübecker Zuschauer in der 17. Minute einen Getränkebecher auf das Spielfeld.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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