30.000 Euro Geldstrafe für Union Berlin

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro belegt.

In der 84. Minute des Zweitligaspiels bei den Würzburger Kickers am 21. September 2016 wurden im Berliner Zuschauerblock drei pyrotechnische Gegenstände gezündet, von denen zwei in den Innenraum geworfen wurden. Das Spiel konnte deshalb erst in der 86. Minute wieder fortgesetzt werden.

Ferner wurde vor Beginn der zweiten Halbzeit des DFB-Pokalspiels bei Borussia Dortmund am 26. Oktober 2016 eine erhebliche Menge an Pyrotechnik im Berliner Zuschauerblock entzündet. Der Wiederanpfiff verzögerte sich dadurch um rund drei Minuten. Auch im weiteren Spielverlauf wurde an gleicher Stelle mehrmals Pyrotechnik abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro belegt.

In der 84. Minute des Zweitligaspiels bei den Würzburger Kickers am 21. September 2016 wurden im Berliner Zuschauerblock drei pyrotechnische Gegenstände gezündet, von denen zwei in den Innenraum geworfen wurden. Das Spiel konnte deshalb erst in der 86. Minute wieder fortgesetzt werden.

Ferner wurde vor Beginn der zweiten Halbzeit des DFB-Pokalspiels bei Borussia Dortmund am 26. Oktober 2016 eine erhebliche Menge an Pyrotechnik im Berliner Zuschauerblock entzündet. Der Wiederanpfiff verzögerte sich dadurch um rund drei Minuten. Auch im weiteren Spielverlauf wurde an gleicher Stelle mehrmals Pyrotechnik abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

###more###