30.000 Euro Geldstrafe für Saarbrücken

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen neun Fällen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro belegt.

Saarbrücken hatte in den ersten neun Partien der aktuellen Saison entgegen den Vorschriften von Paragraph zwölf der DFB-Spielordnung nur drei statt vier sogenannte U 23-Spieler im 18-köpfigen Aufgebot stehen, die für eine DFB-Auswahlmannschaft spielberechtigt gewesen wären. In allen neun Fällen war Marin Sverko als vierter U 23-Spieler angegeben, der zwar die deutsche Staatsangehörigkeit hat, gleichzeitig aber auch die kroatische. Da er für die kroatische U 21-Auswahl spielt, wäre er derzeit nicht für eine deutsche Nationalmannschaft spielberechtigt.

Stephan Oberholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, erklärt: "Ein derartiger Verstoß hätte laut Spielordnung normalerweise die Rechtsfolge, dass eine gewonnene oder unentschieden ausgegangene Partie für Saarbrücken mit null Punkten und 0:2 Toren zu werten wäre, während die Wertung für den gegnerischen Verein unberührt bliebe. Da die Verfahrenseinleitung gegen Saarbrücken mehr als zwei Wochen nach dem neunten und letzten betroffenen Spiel erfolgt ist, kommt ein Punktabzug nicht mehr in Frage. Daher war eine angemessene Geldstrafe zu verhängen."

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen neun Fällen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro belegt.

Saarbrücken hatte in den ersten neun Partien der aktuellen Saison entgegen den Vorschriften von Paragraph zwölf der DFB-Spielordnung nur drei statt vier sogenannte U 23-Spieler im 18-köpfigen Aufgebot stehen, die für eine DFB-Auswahlmannschaft spielberechtigt gewesen wären. In allen neun Fällen war Marin Sverko als vierter U 23-Spieler angegeben, der zwar die deutsche Staatsangehörigkeit hat, gleichzeitig aber auch die kroatische. Da er für die kroatische U 21-Auswahl spielt, wäre er derzeit nicht für eine deutsche Nationalmannschaft spielberechtigt.

Stephan Oberholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, erklärt: "Ein derartiger Verstoß hätte laut Spielordnung normalerweise die Rechtsfolge, dass eine gewonnene oder unentschieden ausgegangene Partie für Saarbrücken mit null Punkten und 0:2 Toren zu werten wäre, während die Wertung für den gegnerischen Verein unberührt bliebe. Da die Verfahrenseinleitung gegen Saarbrücken mehr als zwei Wochen nach dem neunten und letzten betroffenen Spiel erfolgt ist, kommt ein Punktabzug nicht mehr in Frage. Daher war eine angemessene Geldstrafe zu verhängen."

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.