30.000 Euro Geldstrafe für den SC Freiburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 30.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 9900 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre. Der Kontrollausschuss regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen.

Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Freiburger Zuschauer in der 13. Minute des Bundesligaspiels gegen die TSG Hoffenheim am 20. Januar 2024 diverse Gegenstände, insbesondere Schokogoldmünzen, auf den Rasen. Deshalb musste die Partie für drei Minuten unterbrochen werden. Hierfür gab es eine Strafe von 10.000 Euro.

Zudem warfen Freiburger Zuschauer in der 22. Minute des Bundesligaspiels gegen den VfB Stuttgart am 3. Februar 2024 aus demselben Grund wieder verschiedene Gegenstände, insbesondere Schokogoldmünzen, auf den Rasen. Deshalb musste die Partie für fünf Minuten unterbrochen werden. Auch hierfür gab es eine Strafe von 10.000 Euro.

Desweiteren warfen Freiburger Zuschauer in der 60. Minute des Bundesligaspiels bei Borussia Dortmund am 9. Februar 2024 aus demselben Grund wieder verschiedene Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen. Deshalb musste die Partie für drei Minuten unterbrochen werden. Hierfür gab es ebenfalls eine Strafe von 10.000 Euro.

Der Verein hat den drei Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 30.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 9900 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre. Der Kontrollausschuss regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen.

Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Freiburger Zuschauer in der 13. Minute des Bundesligaspiels gegen die TSG Hoffenheim am 20. Januar 2024 diverse Gegenstände, insbesondere Schokogoldmünzen, auf den Rasen. Deshalb musste die Partie für drei Minuten unterbrochen werden. Hierfür gab es eine Strafe von 10.000 Euro.

Zudem warfen Freiburger Zuschauer in der 22. Minute des Bundesligaspiels gegen den VfB Stuttgart am 3. Februar 2024 aus demselben Grund wieder verschiedene Gegenstände, insbesondere Schokogoldmünzen, auf den Rasen. Deshalb musste die Partie für fünf Minuten unterbrochen werden. Auch hierfür gab es eine Strafe von 10.000 Euro.

Desweiteren warfen Freiburger Zuschauer in der 60. Minute des Bundesligaspiels bei Borussia Dortmund am 9. Februar 2024 aus demselben Grund wieder verschiedene Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen. Deshalb musste die Partie für drei Minuten unterbrochen werden. Hierfür gab es ebenfalls eine Strafe von 10.000 Euro.

Der Verein hat den drei Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.