30.000 Euro Geldstrafe für den HSV

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro belegt.

In der ersten Halbzeit des Bundesligaspiels bei Hannover 96 am 15. September 2017, kurz vor Anpfiff des Bundesligaspiels bei Schalke 04 am 19. November 2017 und zu Beginn des Bundesligaspiels gegen Eintracht Frankfurt am 12. Dezember 2017 wurde jeweils vermehrt Pyrotechnik im Hamburger Zuschauerblock abgebrannt. Die Spiele in Hannover und gegen Frankfurt mussten aufgrund der Rauchentwicklung kurzzeitig unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro belegt.

In der ersten Halbzeit des Bundesligaspiels bei Hannover 96 am 15. September 2017, kurz vor Anpfiff des Bundesligaspiels bei Schalke 04 am 19. November 2017 und zu Beginn des Bundesligaspiels gegen Eintracht Frankfurt am 12. Dezember 2017 wurde jeweils vermehrt Pyrotechnik im Hamburger Zuschauerblock abgebrannt. Die Spiele in Hannover und gegen Frankfurt mussten aufgrund der Rauchentwicklung kurzzeitig unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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