30.000 Euro Geldstrafe für Borussia Mönchengladbach

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 10.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.

Vor dem Bundesligaspiel beim VfL Bochum am 8. November 2022 zündeten Mönchengladbacher Zuschauer etwa 30 Blinker.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 10.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.

Vor dem Bundesligaspiel beim VfL Bochum am 8. November 2022 zündeten Mönchengladbacher Zuschauer etwa 30 Blinker.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.