3000 Euro Geldstrafe für Werder Bremen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. April 2023 nachzuweisen wäre.

In der 64. Minute des Bundesligaspiels gegen den VfB Stuttgart am 13. August 2022 lief ein Bremer Zuschauer auf das Spielfeld. Die Ordner griffen daraufhin schnell ein, es kam nur zu einer kurzeitigen Spielverzögerung.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. April 2023 nachzuweisen wäre.

In der 64. Minute des Bundesligaspiels gegen den VfB Stuttgart am 13. August 2022 lief ein Bremer Zuschauer auf das Spielfeld. Die Ordner griffen daraufhin schnell ein, es kam nur zu einer kurzeitigen Spielverzögerung.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.