DFB-Sportgericht
3000 Euro Geldstrafe für Wehen Wiesbaden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Wehen Wiesbaden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.
Kurz vor Abpfiff des Drittligaspiels gegen den Halleschen FC am 27. Mai 2023 kletterten 20 bis 25 Wiesbadener Zuschauer über die Zaunanlage in den Innenraum. Dort wurden die Personen bis zum Spielende hinter der Bande gehalten und betraten danach zusammen mit weiteren Zuschauern das Spielfeld.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb

111.600 Euro Geldstrafe für den Karlsruher SC
Das DFB-Sportgericht belegt den Zweitligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 111.600 Euro.

489.100 Euro Geldstrafe für Eintracht Frankfurt
Das DFB-Sportgericht belegt Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zehn Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit acht Geldstrafen in Gesamthöhe von 489.100 Euro.

149.000 Euro Geldstrafe für Werder Bremen
Das DFB-Sportgericht hat Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 149.000 Euro belegt.