3000 Euro Geldstrafe für Union Berlin

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

In der 49. Minute des Bundesligaspiels beim FC Augsburg am 6. Mai 2023 zündeten Berliner Zuschauer mindestens drei Rauchtöpfe.  

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

In der 49. Minute des Bundesligaspiels beim FC Augsburg am 6. Mai 2023 zündeten Berliner Zuschauer mindestens drei Rauchtöpfe.  

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.