3000 Euro Geldstrafe für Stefan Ruthenbeck

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Stefan Ruthenbeck, in der zu Ende gegangenen Saison Trainer des Bundesliga-Absteigers 1. FC Köln, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

Ruthenbeck hatte sich in der 82. Minute des Bundesligaspiels gegen den FC Bayern München am 5. Mai 2018 unsportlich an der Seitenlinie verhalten und war daraufhin von Schiedsrichterin Bibiana Steinhaus (Langenhagen) aus dem Innenraum verwiesen worden.

Der Trainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Stefan Ruthenbeck, in der zu Ende gegangenen Saison Trainer des Bundesliga-Absteigers 1. FC Köln, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

Ruthenbeck hatte sich in der 82. Minute des Bundesligaspiels gegen den FC Bayern München am 5. Mai 2018 unsportlich an der Seitenlinie verhalten und war daraufhin von Schiedsrichterin Bibiana Steinhaus (Langenhagen) aus dem Innenraum verwiesen worden.

Der Trainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.