3000 Euro Geldstrafe für Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

In der 53. Minute des Drittligaspiels gegen Borussia Dortmund II am 20. November 2021 brannten Hallenser Zuschauer mindestens 13 Bengalische Fackeln ab. Zudem wurden in der 69. Minute mindestens zwei Gegenstände aus dem Zuschauerbereich des Heimteams auf das Spielfeld geworfen, woraufhin die Partie kurz unterbrochen werden musste.

Die am gültigen Strafenkatalog orientierte Geldstrafe hätte im Normalfall bei exakt 4032,50 Euro gelegen. Dabei ist berücksichtigt, dass der Verein hinsichtlich der gezündeten Pyrotechnik einen Täter erfolgreich ermittelt hat, was gemäß Strafzumessungsleitfaden zu einer Reduzierung der dafür angesetzten Geldstrafe um 25 Prozent führt, während die Spielunterbrechung von bis zu einer Minute beim zweiten Vorkommnis zu einer Erhöhung der dafür vorgesehenen Geldstrafe um 20 Prozent führt.

Da das DFB-Sportgericht momentan aber generell einen Nachlass von 25 Prozent im Hinblick auf die finanziellen Einbußen gewährt, die den Vereinen derzeit durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstehen, wurde die Strafhöhe noch einmal entsprechend reduziert.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

In der 53. Minute des Drittligaspiels gegen Borussia Dortmund II am 20. November 2021 brannten Hallenser Zuschauer mindestens 13 Bengalische Fackeln ab. Zudem wurden in der 69. Minute mindestens zwei Gegenstände aus dem Zuschauerbereich des Heimteams auf das Spielfeld geworfen, woraufhin die Partie kurz unterbrochen werden musste.

Die am gültigen Strafenkatalog orientierte Geldstrafe hätte im Normalfall bei exakt 4032,50 Euro gelegen. Dabei ist berücksichtigt, dass der Verein hinsichtlich der gezündeten Pyrotechnik einen Täter erfolgreich ermittelt hat, was gemäß Strafzumessungsleitfaden zu einer Reduzierung der dafür angesetzten Geldstrafe um 25 Prozent führt, während die Spielunterbrechung von bis zu einer Minute beim zweiten Vorkommnis zu einer Erhöhung der dafür vorgesehenen Geldstrafe um 20 Prozent führt.

Da das DFB-Sportgericht momentan aber generell einen Nachlass von 25 Prozent im Hinblick auf die finanziellen Einbußen gewährt, die den Vereinen derzeit durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstehen, wurde die Strafhöhe noch einmal entsprechend reduziert.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.