3000 Euro Geldstrafe für den VfL Bochum

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

Nach Abpfiff des Bundesligaspiels gegen den FC Augsburg am 13. Mai 2023 lief ein Bochumer Zuschauer in den Innenraum in Richtung Spielfeld. Der Anhänger wurde vom Ordnungsdienst abgefangen und anschließend abgeführt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

Nach Abpfiff des Bundesligaspiels gegen den FC Augsburg am 13. Mai 2023 lief ein Bochumer Zuschauer in den Innenraum in Richtung Spielfeld. Der Anhänger wurde vom Ordnungsdienst abgefangen und anschließend abgeführt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.