3000 Euro Geldstrafe für den VfB Stuttgart

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

In der 95. Minute des DFB-Pokalspiels beim FC Energie Cottbus am 13. August 2017 war bei einem Eckstoß für Cottbus ein Feuerzeug aus dem Stuttgarter Zuschauerblock in Richtung des Schützen geworfen worden. Daraufhin musste die Ausführung kurz unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

In der 95. Minute des DFB-Pokalspiels beim FC Energie Cottbus am 13. August 2017 war bei einem Eckstoß für Cottbus ein Feuerzeug aus dem Stuttgarter Zuschauerblock in Richtung des Schützen geworfen worden. Daraufhin musste die Ausführung kurz unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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