3000 Euro Geldstrafe für den SV Sandhausen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten SV Sandhausen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

Kurz vor Anpfiff des Zweitligaspiels gegen Hannover 96 am 21. Mai 2017 wurde im heimischen Zuschauerbereich Pyrotechnik gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten SV Sandhausen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

Kurz vor Anpfiff des Zweitligaspiels gegen Hannover 96 am 21. Mai 2017 wurde im heimischen Zuschauerbereich Pyrotechnik gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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