3000 Euro Geldstrafe für den SC Freiburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

In der Nachspielzeit des Bundesligaspiels gegen den VfL Wolfsburg am 9. Februar 2019 rannte ein Zuschauer auf den Rasen. Ordner führten ihn anschließend wieder vom Spielfeld runter.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

In der Nachspielzeit des Bundesligaspiels gegen den VfL Wolfsburg am 9. Februar 2019 rannte ein Zuschauer auf den Rasen. Ordner führten ihn anschließend wieder vom Spielfeld runter.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.