3000 Euro Geldstrafe für den MSV Duisburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

In der 78. Minute des DFB-Pokalspiels gegen den 1. FC Nürnberg am 14. August 2017 wurden mehrere Bierbecher und ein Feuerzeug aus dem Zuschauerblock der Duisburger auf das Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

In der 78. Minute des DFB-Pokalspiels gegen den 1. FC Nürnberg am 14. August 2017 wurden mehrere Bierbecher und ein Feuerzeug aus dem Zuschauerblock der Duisburger auf das Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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