3000 Euro Geldstrafe für den Karlsruher SC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat Zweitliga-Aufsteiger Karlsruher SC wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt. Der DFB-Kontrollausschuss hatte während der mündlichen Verhandlung eine Strafe von 4000 Euro beantragt.

Stephan Oberholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, leitete die Sitzung und sagte zur Urteilsbegründung: "Das Abbrennen der Fackeln war nicht Gegenstand der Anklage. Entgegen der Behauptung des KSC ging das Sportgericht aber aufgrund der Gesamtumstände davon aus, dass es sich bei der Abschiedsfeier im Wildparkstadion um eine mit dem vorangegangenen Spiel verbundene Veranstaltung gehandelt hat, auch wenn offiziell ein anderer Ausrichter verantwortlich zeichnete. Diese Nebenveranstaltung wäre dem DFB nach den Statuten zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen gewesen, was vom Verein schuldhaft unterlassen wurde."

Zur Verhandlung kamen die Geschehnisse nach dem Drittligaspiel gegen die Würzburger Kickers am 3. November 2018. Im Rahmen der Verabschiedung des alten Wildparkstadions waren seinerzeit auch pyrotechnische Gegenstände gezündet worden.

Gegen das Urteil des Sportgerichts hat der Karlsruher SC fristgerecht Berufung beim DFB-Bundesgericht eingelegt.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat Zweitliga-Aufsteiger Karlsruher SC wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt. Der DFB-Kontrollausschuss hatte während der mündlichen Verhandlung eine Strafe von 4000 Euro beantragt.

Stephan Oberholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, leitete die Sitzung und sagte zur Urteilsbegründung: "Das Abbrennen der Fackeln war nicht Gegenstand der Anklage. Entgegen der Behauptung des KSC ging das Sportgericht aber aufgrund der Gesamtumstände davon aus, dass es sich bei der Abschiedsfeier im Wildparkstadion um eine mit dem vorangegangenen Spiel verbundene Veranstaltung gehandelt hat, auch wenn offiziell ein anderer Ausrichter verantwortlich zeichnete. Diese Nebenveranstaltung wäre dem DFB nach den Statuten zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen gewesen, was vom Verein schuldhaft unterlassen wurde."

Zur Verhandlung kamen die Geschehnisse nach dem Drittligaspiel gegen die Würzburger Kickers am 3. November 2018. Im Rahmen der Verabschiedung des alten Wildparkstadions waren seinerzeit auch pyrotechnische Gegenstände gezündet worden.

Gegen das Urteil des Sportgerichts hat der Karlsruher SC fristgerecht Berufung beim DFB-Bundesgericht eingelegt.