3000 Euro Geldstrafe für Borussia Dortmund

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

Vier Minuten nach Anpfiff des DFB-Pokalspiels gegen den FC Ingolstadt 04 am 26. Oktober 2021 betrat ein Zuschauer aus dem Dortmunder Zuschauerbereich unerlaubt den Innenraum. Er wurde anschließend sofort von Ordnern vom Feld geführt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

Vier Minuten nach Anpfiff des DFB-Pokalspiels gegen den FC Ingolstadt 04 am 26. Oktober 2021 betrat ein Zuschauer aus dem Dortmunder Zuschauerbereich unerlaubt den Innenraum. Er wurde anschließend sofort von Ordnern vom Feld geführt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.