300 Euro Geldstrafe für Schott Mainz

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Frauen-Zweitbundesligisten TSV Schott Mainz wegen des Mitwirkens einer Spielerin ohne Einsatzberechtigung im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss mit einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro belegt.

Mainz hatte am 15. Oktober 2017 im Zweitligaspiel beim 1. FCC 08 Niederkirchen die Spielerin Chiara Loos eingesetzt, obwohl diese zu diesem Zeitpunkt noch gesperrt und damit nicht einsatzberechtigt gewesen war. Deshalb wurde besagte Partie am 20. Oktober vom Sportgericht auch mit 2:0 Toren für Niederkirchen als gewonnen gewertet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Frauen-Zweitbundesligisten TSV Schott Mainz wegen des Mitwirkens einer Spielerin ohne Einsatzberechtigung im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss mit einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro belegt.

Mainz hatte am 15. Oktober 2017 im Zweitligaspiel beim 1. FCC 08 Niederkirchen die Spielerin Chiara Loos eingesetzt, obwohl diese zu diesem Zeitpunkt noch gesperrt und damit nicht einsatzberechtigt gewesen war. Deshalb wurde besagte Partie am 20. Oktober vom Sportgericht auch mit 2:0 Toren für Niederkirchen als gewonnen gewertet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist rechtskräftig.