300 Euro Geldstrafe für Magdeburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro belegt.

In der Nachspielzeit des Drittligaspiels gegen den SV Meppen am 8. Februar 2020 wurde aus dem Magdeburger Zuschauerbereich ein Plastikbecher auf das Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro belegt.

In der Nachspielzeit des Drittligaspiels gegen den SV Meppen am 8. Februar 2020 wurde aus dem Magdeburger Zuschauerbereich ein Plastikbecher auf das Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.