300 Euro Geldstrafe für Hansa Rostock

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro belegt.

Nach dem Zweitligaspiel gegen Hannover 96 am 4. September 2022 brannten Rostocker Zuschauer ein Bengalisches Feuer ab. Zudem wurde ein Becher in Richtung des Schiedsrichtergespanns geworfen.

Da Hansa Rostock in beiden Fällen die Täter identifizierte, reduziert sich die sonst 1200 Euro hohe Geldstrafe gemäß Richtlinie für den DFB-Kontrollausschuss um 75 Prozent auf 300 Euro.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro belegt.

Nach dem Zweitligaspiel gegen Hannover 96 am 4. September 2022 brannten Rostocker Zuschauer ein Bengalisches Feuer ab. Zudem wurde ein Becher in Richtung des Schiedsrichtergespanns geworfen.

Da Hansa Rostock in beiden Fällen die Täter identifizierte, reduziert sich die sonst 1200 Euro hohe Geldstrafe gemäß Richtlinie für den DFB-Kontrollausschuss um 75 Prozent auf 300 Euro.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.