Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Fortuna Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro belegt.
Zu Halbzeit-Beginn des Drittligaspiels gegen Preußen Münster am 28. Juli 2018 warf ein Kölner Zuschauer einen Bierbecher in Richtung des sich auf dem Weg in die Kabine befindlichen Schiedsrichter-Teams.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
[mm]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Fortuna Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro belegt.
Zu Halbzeit-Beginn des Drittligaspiels gegen Preußen Münster am 28. Juli 2018 warf ein Kölner Zuschauer einen Bierbecher in Richtung des sich auf dem Weg in die Kabine befindlichen Schiedsrichter-Teams.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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