300 Euro Geldstrafe für den SV 19 Straelen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten SV 19 Straelen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro belegt.

Vor Beginn des Spiels um den DFB-Vereinspokal gegen den FC St. Pauli am 30. Juli 2022 zündeten Straelens Zuschauer im Heimbereich mindestens einen pyrotechnischen Gegenstand.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten SV 19 Straelen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro belegt.

Vor Beginn des Spiels um den DFB-Vereinspokal gegen den FC St. Pauli am 30. Juli 2022 zündeten Straelens Zuschauer im Heimbereich mindestens einen pyrotechnischen Gegenstand.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.