29.980 Euro Geldstrafe für Braunschweig

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 29.980 Euro belegt. Bis zu 10.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2020 nachzuweisen wäre.

Zwischen der ersten und dritten Minute des Drittligaspiels bei Preußen Münster am 11. November 2019 zündeten Braunschweiger Zuschauer mindestens 25 Bengalische Fackeln und fünf Blinker an. Zudem wurden mindestens 15 Raketen abgeschossen. Die Begegnung musste daraufhin für zwei Minuten unterbrochen werden. Während der zweiten Halbzeit wurden darüber hinaus im Braunschweiger Zuschauerbereich mindestens acht Bengalische Fackeln abgebrannt.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 29.980 Euro belegt. Bis zu 10.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2020 nachzuweisen wäre.

Zwischen der ersten und dritten Minute des Drittligaspiels bei Preußen Münster am 11. November 2019 zündeten Braunschweiger Zuschauer mindestens 25 Bengalische Fackeln und fünf Blinker an. Zudem wurden mindestens 15 Raketen abgeschossen. Die Begegnung musste daraufhin für zwei Minuten unterbrochen werden. Während der zweiten Halbzeit wurden darüber hinaus im Braunschweiger Zuschauerbereich mindestens acht Bengalische Fackeln abgebrannt.