29.600 Euro Geldstrafe für den FC St. Pauli

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 29.600 Euro belegt.

Vor und während des Zweitligaspiels beim F.C. Hansa Rostock am 2. April 2022 brannten Anhänger des FC St. Pauli mindestens zwölf Bengalische Feuer und vier Blinker ab. Darüber hinaus kam es in der Halbzeitpause zu starken Auseinandersetzungen im Stadionumlauf zwischen Zuschauern beider Vereine. Hierbei wurden Anhänger des FC St. Pauli mit Bechern, Knallkörpern und Pyrotechnik beworfen und beschossen und warfen anschließend ihrerseits pyrotechnische Gegenstände in Richtung der Rostocker Anhänger zurück. Die Lage konnte erst durch starke Polizeipräsenz auf beiden Seiten beruhigt werden. In der Abreisephase nach dem Spiel wiederholte sich dieses Szenario im Gästebereich.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 29.600 Euro belegt.

Vor und während des Zweitligaspiels beim F.C. Hansa Rostock am 2. April 2022 brannten Anhänger des FC St. Pauli mindestens zwölf Bengalische Feuer und vier Blinker ab. Darüber hinaus kam es in der Halbzeitpause zu starken Auseinandersetzungen im Stadionumlauf zwischen Zuschauern beider Vereine. Hierbei wurden Anhänger des FC St. Pauli mit Bechern, Knallkörpern und Pyrotechnik beworfen und beschossen und warfen anschließend ihrerseits pyrotechnische Gegenstände in Richtung der Rostocker Anhänger zurück. Die Lage konnte erst durch starke Polizeipräsenz auf beiden Seiten beruhigt werden. In der Abreisephase nach dem Spiel wiederholte sich dieses Szenario im Gästebereich.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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