DFB-Sportgericht
29.250 Euro Geldstrafe für Greuther Fürth

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SpVgg Greuther Fürth im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 29.250 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 9750 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.
Vor, während und nach dem Zweitligaspiel gegen den 1. FC Nürnberg am 4. Februar 2023 zündeten Fürther Zuschauer 47 pyrotechnische Gegenstände. Durch die Pyrotechnik zu Beginn verzögerte sich zudem auch der Spielbeginn um zwei Minuten.
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Autor: dfb

Ein Spiel Sperre für Braunschweigs Frenkert
Das DFB-Sportgericht belegt Lukas Frenkert vom Zweitligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel.

DFB-Sportgericht verhandelt Einspruch von Lok Leipzig mündlich
Das DFB-Sportgericht verhandelt am 16. Dezember ab 13 Uhr am DFB-Campus in Frankfurt am Main mündlich das Sportgerichtsverfahren 1. FC Lokomotive Leipzig. Geleitet wird die Sitzung von Torsten Becker, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.

Zwei Spiele Sperre für Ingolstadts Kügel
Das DFB-Sportgericht belegt Julian Kügel vom FC Ingolstadt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga.