29.150 Euro Strafe für Braunschweig

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 29.150 Euro belegt. Bis zu 9500 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2019 nachzuweisen wäre.

In der ersten Minute des Drittligaspiels bei Preußen Münster am 26. November 2018 warfen Braunschweiger Zuschauer mindestens 25 kleine Bälle auf das Spielfeld. Die Begegnung musste daraufhin für rund zwei Minuten unterbrochen werden. Darüber hinaus wurden zu Beginn der zweiten Halbzeit im Braunschweiger Zuschauerbereich mindestens 26 Bengalische Feuer gezündet und zwölf Raketen abgeschossen. Die Partie wurde abermals für circa zwei Minuten unterbrochen.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 29.150 Euro belegt. Bis zu 9500 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2019 nachzuweisen wäre.

In der ersten Minute des Drittligaspiels bei Preußen Münster am 26. November 2018 warfen Braunschweiger Zuschauer mindestens 25 kleine Bälle auf das Spielfeld. Die Begegnung musste daraufhin für rund zwei Minuten unterbrochen werden. Darüber hinaus wurden zu Beginn der zweiten Halbzeit im Braunschweiger Zuschauerbereich mindestens 26 Bengalische Feuer gezündet und zwölf Raketen abgeschossen. Die Partie wurde abermals für circa zwei Minuten unterbrochen.