28.800 Euro Geldstrafe für Darmstadt 98

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SV Darmstadt 98 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier unsportlicher Verhalten seiner Anhänger mit Geldstrafen in Höhe von 18.000 sowie 10.800 Euro belegt. Von ersterer kann der Verein einen Betrag von bis zu 6000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2022 nachzuweisen wäre.

Vor und während des Zweitligaspiels beim 1. FC Nürnberg am 9. April 2022 brannten Darmstädter Zuschauer insgesamt mindestens 30 pyrotechnische Gegenstände ab.

Vor Anpfiff des Zweitligaspiels gegen Holstein Kiel am 2. April 2022 zündeten Zuschauer im Darmstädter Zuschauerbereich 18 pyrotechnische Gegenstände.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SV Darmstadt 98 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier unsportlicher Verhalten seiner Anhänger mit Geldstrafen in Höhe von 18.000 sowie 10.800 Euro belegt. Von ersterer kann der Verein einen Betrag von bis zu 6000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2022 nachzuweisen wäre.

Vor und während des Zweitligaspiels beim 1. FC Nürnberg am 9. April 2022 brannten Darmstädter Zuschauer insgesamt mindestens 30 pyrotechnische Gegenstände ab.

Vor Anpfiff des Zweitligaspiels gegen Holstein Kiel am 2. April 2022 zündeten Zuschauer im Darmstädter Zuschauerbereich 18 pyrotechnische Gegenstände.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.