28.400 Euro Geldstrafe für 1860 München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 28.400 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 9450 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. April 2023 nachzuweisen wäre.

Vor und während des Drittligaspiels bei der SV Elversberg am 10. September 2022 zündeten Münchner Zuschauer mindestens 28 pyrotechnische Gegenstände und warfen mindestens sechs Getränkebecher auf das Spielfeld. Darüber hinaus brannten Münchner Zuschauer im Rahmen des Drittligaspiels gegen Rot-Weiss Essen am 14. November 2022 mindestens 48 pyrotechnische Gegenstände ab.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 28.400 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 9450 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. April 2023 nachzuweisen wäre.

Vor und während des Drittligaspiels bei der SV Elversberg am 10. September 2022 zündeten Münchner Zuschauer mindestens 28 pyrotechnische Gegenstände und warfen mindestens sechs Getränkebecher auf das Spielfeld. Darüber hinaus brannten Münchner Zuschauer im Rahmen des Drittligaspiels gegen Rot-Weiss Essen am 14. November 2022 mindestens 48 pyrotechnische Gegenstände ab.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.