28.000 Euro Geldstrafe für VfL Osnabrück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 28.000 Euro belegt. Bis zu 9000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2018 nachzuweisen wäre.

Während des Drittligaspiels beim SV Meppen am 20. September 2017 wurde massiv Pyrotechnik im Gästeblock gezündet. Im Rahmen des Drittligaspiels bei Preußen Münster am 30. September 2017 brannten Osnabrücker Zuschauer ebenfalls vermehrt Pyrotechnik ab. Auch wegen der Rauchentwicklung konnte die Partie in der 25. Minute kurzzeitig nicht fortgesetzt werden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 28.000 Euro belegt. Bis zu 9000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2018 nachzuweisen wäre.

Während des Drittligaspiels beim SV Meppen am 20. September 2017 wurde massiv Pyrotechnik im Gästeblock gezündet. Im Rahmen des Drittligaspiels bei Preußen Münster am 30. September 2017 brannten Osnabrücker Zuschauer ebenfalls vermehrt Pyrotechnik ab. Auch wegen der Rauchentwicklung konnte die Partie in der 25. Minute kurzzeitig nicht fortgesetzt werden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.