28.000 Euro Geldstrafe für Rot-Weiss Essen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 28.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 9300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.

Mit Beginn des Drittligaspiels gegen den VfB Lübeck am 15. Dezember 2023 zündeten Essener Zuschauer mindestens 70 Bengalische Fackeln und zehn Blinker.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 28.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 9300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.

Mit Beginn des Drittligaspiels gegen den VfB Lübeck am 15. Dezember 2023 zündeten Essener Zuschauer mindestens 70 Bengalische Fackeln und zehn Blinker.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.