28.000 Euro Geldstrafe für Hertha BSC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 28.000 Euro belegt.

Zu Beginn des DFB-Pokalspiels bei Eintracht Braunschweig am 20. August 2018 zündeten Zuschauer im Gästebereich mindestens 20 pyrotechnische Gegenstände. In der 32. Spielminute wurden im Berliner Zuschauerblock erneut mindestens acht pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 28.000 Euro belegt.

Zu Beginn des DFB-Pokalspiels bei Eintracht Braunschweig am 20. August 2018 zündeten Zuschauer im Gästebereich mindestens 20 pyrotechnische Gegenstände. In der 32. Spielminute wurden im Berliner Zuschauerblock erneut mindestens acht pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.