28.000 Euro Geldstrafe für den BVB

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 28.000 Euro belegt. Bis zu 9000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2020 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Bundesligaspiels beim FC Schalke 04 am 26. Oktober 2019 zündeten Dortmunder Zuschauer acht Rauchtöpfe und zwei Bengalische Feuer. Das Spiel konnte deshalb erst mit einer Verzögerung von mehr als zwei Minuten angepfiffen werden. Des Weiteren wurden in der 3., 48. und 76. Minute insgesamt fünf weitere Bengalische Feuer im Dortmunder Zuschauerblock entzündet.

Darüber hinaus versuchten Dortmunder Anhänger in der 4. Minute aus ihrem Stehplatzbereich heraus in einen angrenzenden Block zu gelangen, indem sie eine die Blöcke trennende Plexiglasscheibe zerstörten. Kurz zuvor waren im Schalker Zuschauerblock mehrere Dortmunder Fanbanner gezeigt worden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 28.000 Euro belegt. Bis zu 9000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2020 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Bundesligaspiels beim FC Schalke 04 am 26. Oktober 2019 zündeten Dortmunder Zuschauer acht Rauchtöpfe und zwei Bengalische Feuer. Das Spiel konnte deshalb erst mit einer Verzögerung von mehr als zwei Minuten angepfiffen werden. Des Weiteren wurden in der 3., 48. und 76. Minute insgesamt fünf weitere Bengalische Feuer im Dortmunder Zuschauerblock entzündet.

Darüber hinaus versuchten Dortmunder Anhänger in der 4. Minute aus ihrem Stehplatzbereich heraus in einen angrenzenden Block zu gelangen, indem sie eine die Blöcke trennende Plexiglasscheibe zerstörten. Kurz zuvor waren im Schalker Zuschauerblock mehrere Dortmunder Fanbanner gezeigt worden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.