2800 Euro Geldstrafe für den VfL Osnabrück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2800 Euro belegt.

Ab der 46. Minute des Drittligaspiels bei Fortuna Köln am 12. März 2019 wurden im Osnabrücker Zuschauerbereich über einen Zeitraum von fünf Minuten mindestens acht pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2800 Euro belegt.

Ab der 46. Minute des Drittligaspiels bei Fortuna Köln am 12. März 2019 wurden im Osnabrücker Zuschauerbereich über einen Zeitraum von fünf Minuten mindestens acht pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.