27.550 Euro Geldstrafe für den 1. FC Magdeburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 27.550 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 9150 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2022 nachzuweisen wäre.  

In der ersten Minute des Drittligaspiels gegen den FC Viktoria 1889 Berlin am 23. Oktober 2021 brannten Magdeburger Zuschauer mindestens 45 Bengalische Feuer ab. Die Strafe für dieses Vergehen beträgt 11.800 Euro, der Nachlass für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen 3900 Euro.

Zudem wurden in der ersten Minute des Drittligaspiels gegen den SC Verl am 7. November 2021 im Magdeburger Zuschauerblock mindestens 50 Bengalische Feuer gezündet. Die Partie musste deshalb für mindestens eine halbe Minute unterbrochen werden. Die Strafe für dieses Vergehen beläuft sich auf 15.750 Euro, der Nachlass für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen auf 5250 Euro.

Die am gültigen Strafenkatalog orientierte Geldstrafen hätten im Normalfall bei 15.750 Euro für das erstgenannte Vergehen beziehungsweise bei 21.000 Euro für das zweitgenannte unsportliche Verhalten der Anhänger gelegen. Das DFB-Sportgericht gewährt aber momentan generell einen Nachlass von 25 Prozent im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen derzeit durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstehen.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 27.550 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 9150 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2022 nachzuweisen wäre.  

In der ersten Minute des Drittligaspiels gegen den FC Viktoria 1889 Berlin am 23. Oktober 2021 brannten Magdeburger Zuschauer mindestens 45 Bengalische Feuer ab. Die Strafe für dieses Vergehen beträgt 11.800 Euro, der Nachlass für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen 3900 Euro.

Zudem wurden in der ersten Minute des Drittligaspiels gegen den SC Verl am 7. November 2021 im Magdeburger Zuschauerblock mindestens 50 Bengalische Feuer gezündet. Die Partie musste deshalb für mindestens eine halbe Minute unterbrochen werden. Die Strafe für dieses Vergehen beläuft sich auf 15.750 Euro, der Nachlass für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen auf 5250 Euro.

Die am gültigen Strafenkatalog orientierte Geldstrafen hätten im Normalfall bei 15.750 Euro für das erstgenannte Vergehen beziehungsweise bei 21.000 Euro für das zweitgenannte unsportliche Verhalten der Anhänger gelegen. Das DFB-Sportgericht gewährt aber momentan generell einen Nachlass von 25 Prozent im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen derzeit durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstehen.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

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