27.000 Euro Geldstrafe für VfL Wolfsburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 27.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 9000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2023 nachzuweisen wäre.

Kurz vor Beginn des DFB-Pokalspiels beim 1. FC Union Berlin am 31. Januar 2023 zündeten Wolfsburger Zuschauer 15 Bengalische Feuer und schossen zudem vier Raketen beziehungsweise Leuchtkugeln ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 27.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 9000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2023 nachzuweisen wäre.

Kurz vor Beginn des DFB-Pokalspiels beim 1. FC Union Berlin am 31. Januar 2023 zündeten Wolfsburger Zuschauer 15 Bengalische Feuer und schossen zudem vier Raketen beziehungsweise Leuchtkugeln ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.